Nutzungsbedingungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung einer Ferienwohnung, eines Hostel- oder Aparthotel-Zimmers der Nena Hospitality GmbH (geschäftsansässig Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld, HRB 16286 Amtsgericht Cottbus) und der Nena Apartments Blücherstraße 12 GmbH (geschäftsansässig Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld, HRB 16406 Amtsgericht Cottbus) und der Nena Hostel Provinzstraße 16 GmbH (geschäftsansässig Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld, HRB 16280 Amtsgericht Cottbus) und der Nena Apartments Berlin GmbH (geschäftsansässig Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld, HRB 16816 Amtsgericht Cottbus) und der Nena Apartments Bochum GmbH (geschäftsansässig Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld, HRB 16270 Amtsgericht Cottbus)
– gültig ab 30.03.2022
- Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten insoweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
- Vorauszahlung der Nutzungsgebühren
2.1. Fälligkeit und Zahlung:
Die Nutzungsgebühr ist für die gesamte Nutzungszeit im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist fällig bei Bestätigung der Buchung, jedoch spätestens vor Bezug. Die Nutzungsgebühr wird per Kreditkarte, anerkannte Finanzdienstleister oder Überweisung beglichen. Die Bankverbindung wird dem Nutzer mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
2.2. Der zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast geschlossener Vertrag ist ein Beherbergungsvertrag.
2.3. Mitreisende des Gastes werden nach den Grundsätzen des Vertrages zugunsten Dritter wirksam in den Beherbergungsvertrag mit einbezogen. Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Gästen“ spricht, ist der buchende Gast sowie dessen Mitreisenden gemeint.
2.4 Eventuell vorhandene Mängel am Objekt sind der Nena Hospitality GmbH unmittelbar schriftlich anzuzeigen. Soweit bei Übergabe keine Mängel festgestellt werden, bestätigt der Nutzer, dass er das Objekt in vertragsgemäßem Zustand übernommen hat und im gleichen Zustand bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses zu übergeben hat, dies gilt insbesondere hinsichtlich der übernommenen Möbel und Gebrauchsgegenstände wie Teller, Tassen, Töpfe. Das Objekt muss vor Rückgabe nicht gereinigt werden. Übermäßigen Abnutzung oder der Aufwand für die Beseitigung von übermäßiger Verunreinigung kann die Nena Hospitality GmbH allerdings separat geltend machen. Im Falle eines Mangels hat die Nena Hospitality GmbH das Recht zur Nachbesserung. Erfolgt die Nachbesserung in einer angemessenen Zeit, hat der Nutzer kein Recht auf Minderung der Nutzungsgebühren.
2.5. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast individuell und schriftlich vereinbart wurden.
2.6. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Beherbergungsbetrieb sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2.7. Der Gast erklärt sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (nachfolgend und im Sinne des 2.2 „Buchung“), der durch den Beherbergungsbetrieb angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Buchung. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Um eine Buchung vorzunehmen, muss der Buchende mindestens 18 Jahre alt sein. Minderjährige Alleinreisende sind nicht berechtigt, ein Apartment zu buchen.
3.2. Der Beherbergungsbetrieb benötigt gültige Kontaktinformationen des Gastes, der die Reservierung vornimmt. Dazu zählen Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und und E-Mail. Die Anzahl und die Namen aller Gäste, die das Zimmer bewohnen, müssen registriert werden, sowie die Nationalität und die Reisepassnummer bei ausländischen Reisenden, § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) (Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten). Der Meldeschein ist vom Buchenenden zu unterschreiben.
3.3. Zur Überprüfung der Identität des Gastes ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, ein gültiges Identifikationsdokument einzufordern.
4 Preise und Sicherheitsleistung Vertragsbedingung
4.1 Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.2 Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Gastes, die bereitgestellten Check-in-Informationen (Check-in-Video, Zugangscodes usw.) vollständig zu verstehen. Die Check-in-Informationen werden dem Gast erst nach Abschluss des Online-Check-In zur Verfügung gestellt.
4.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4.4. Die Preise können vom Beherbergungsbetrieb angepasst werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der Gäste, der Leistung des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.
4.5. Alle Reservierungen müssen über das vom Gast für die Reservierung genutzte Buchungsportal garantiert bzw. bezahlt werden. Eine Barzahlung ist nur im Nena Hostel Provinzstraße möglich.
4.6. Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 3 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine Mahngebühr von 10 EUR erheben.
5 Kaution
5.1. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen (Kaution). Die Höhe der Kaution und deren Fälligkeit werden vor der Buchung angezeigt. Der Beherbergungsbetrieb ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Beherbergungsbetrieb aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
6 Rücktrittserklärung
6.1. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Beherbergungsbetrieb. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
6.2. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Umstände höherer Gewalt wie z.B. widere Witterungsbedingen oder persönliche Notfälle und Terminänderungen. Reservierungen müssen gemäß den Rücktrittsbedingungen des vom Gast genutzten Buchungskanals storniert werden.
7 Hausverbot
7.1. Bei Verstößen gegen diese AGB ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, nach wirksam erklärter fristloser Kündigung, gegenüber dem Gast und den Mietreisenden ein Hausverbot auszusprechen.
7.2. Der Beherbergungsbetrieb ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern dem Gast zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Hausverbot erteilt worden ist. Dem Gast stehen keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz zu.
8 Check- In / Check – Out
8.1. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Beherbergungsbetrieb das Recht, gebuchte Apartments nach 15:00 Uhr am Folgetag des vereinbarten Anreisetages anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.
8.2. Check-Out. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Beherbergungsbetrieb spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Im Nena Hostel Provinzstraße müssen die Betten / Zimmer bis 11 Uhr geräumt sein. Den Parteien steht es frei, eine andere Zeit für den Check-Out zu vereinbaren. Der Beherbergungsbetrieb behält sich für einen verspäteten Check-Out die Geltendmachung weiterergehende Schadensersatzansprüche vor (Late-Check-Out).
8.3. Sämtliche Lebensmittel müssen zum Check-Out entfernt werden.
9 Inventar
9.1. Das Apartment wird vom Beherbergungsbetrieb in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Beherbergungsbetrieb hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
9.2. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Der Beherbergungsbetrieb behält sich im Fall des Verstoßes weitergehende Schadensersatzansprüche vor.
9.3. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Apartments vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.
10 Rauchen
10.1. Die Einheiten sind Nichtrauchereinheiten. Es ist daher untersagt, zu rauchen.
10.2. Offenes Feuer, Flammen oder Grills, ob mit Holzkohle oder Gas, sowie Feuerwerkskörper sind auf dem Gelände des Apartments nicht erlaubt.
10.3. Kerzen, Schischa und ätherische Öle sowie Verdampfer sind verboten. Diese Gegenstände und Aktivitäten werden wie Rauchen behandelt.
10.4. Der Beherbergungsbetrieb behält sich im Fall des Verstoßes weitergehende Schadensersatzansprüche vor.
11 Ruhestörung und Partys
11.1. In den Apartments ist Lärm zu vermeiden. Es ist verboten, sich in den Fluren zu versammeln oder zu rennen. Die Nachtruhe ist von 22-06 Uhr einzuhalten.
11.2. Der Beherbergungsbetrieb hält sich an die „No In-Room Party Policy“, um sicherzustellen, dass die Sicherheit und Unversehrtheit des Apartments, der Gäste und anderer Bewohner jederzeit gewährt werden können. Partys, laute Störungen und/oder Lärmbelästigung sind auf dem Gelände weder erlaubt noch geduldet.
11.3. Im Fall eines Verstoßes gegen §§ 7.8. – 7.10. beauftragt der Beherbergungsbetrieb einen Sicherheitsdienst zur Durchsetzung der Ruhezeiten und Vermeidung von Partys.
11.4. Der Sicherheitsdienst wird verständigt und beurteilt die Lage vor Ort und spricht gegenüber den Anwesenden eine Warnung aus.
11.5. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, gegenüber Anwesenden ein Hausverbot auszusprechen.
11.6. Sollten die Party / der Lärm fortgesetzt werden, wird der Beherbergungsbetrieb gegenüber den Gästen die fristlose Kündigung erklären. Daraufhin sind die Gäste verpflichtet, das Apartment unverzüglich zu verlassen.
11.7. Der Beherbergungsbetrieb behält sich im Fall des Verstoßes weitergehende Schadensersatzansprüche vor.
12. Haftung des Gastes und der Mitreisenden
12.1. Der Gast haftet vollumfänglich und darüber hinaus auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Der Gast hat den entstandenen Schaden zu ersetzen.
12.2. Liegen Verschmutzungen vor, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthaltes des Gastes oder danach, so hat der Beherbergungsbetrieb das Recht, eine zusätzliche Reinigungsgebührt in Rechnung zu stellen, entweder pauschal nach Gebührentabelle (siehe § 8.15.) oder im Einzelfall nach tatsächlichem Aufwand. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
12.3. Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, oder zu einem Diebstahl, so hat der Beherbergungsbetrieb das Recht, dem Gast den Schaden als auch die gesonderten Aufwendungen zur Schadensbeseitigung, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit in Rechnung zu stellen. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet die Ersatzpflicht des Gastes.
12.4. Die vorsätzliche Beschädigung von Inventar, Möbelstücken oder des Apartments oder Gebäudes er Einheit selbst stellt eine vertragswidrige Nutzung dar. Dem Beherbergungsbetrieb stehen die in § 5 genannten Rechte zu. Für alle Schäden am Apartment oder dessen Inhalt/Ausstattung, ob fahrlässig oder vorsätzlich, ist der für das jeweilige Apartment angemeldete Gast verantwortlich. Der Gast hat den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu zählen unter anderem die Wiederbeschaffung sowie die Kosten für den Hausmeistereinsatz für zum Beispiel Montage und Beseitigung von Nebenschäden. Der Beherbergungsbetrieb behält sich weitergehende Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. Alle mit der Reparatur und/oder dem Ersatz verbundenen Kosten werden dem angemeldeten Gast in Rechnung gestellt. In extremen Fällen wird Strafanzeige erstattet.
14 Brandmeldeanlagen
14.1. Der Beherbergungsbetrieb hat das Recht, gegen jeden Gast oder Besucher vorzugehen, der die Brandmeldeanlagen in der gesamten Wohnung, einschließlich der Meldeköpfe in den öffentlichen Bereichen, den Gästezimmern, den Glasbruchstellen und den Feuerlöschern, manipuliert oder stört. Gäste oder Besucher, die sich an Brandmelde- oder Brandbekämpfungseinrichtungen zu schaffen machen, werden mindestens mit den Kosten belastet, die dem Beherbergungsbetrieb entstehen.
15 Kfz
15.1. Alle Fahrzeuge werden auf Risiko des Eigentümers geparkt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Fahrzeuge, Insassen oder Inhalte, die während des Aufenthaltes betrieben oder geparkt werden.
16.Verlorene und gefundene Gegenstände
16.1. Der Beherbergungsbetrieb haftet für verlorene, verlegte, gestohlene oder beschädigte Wertsachen oder Gegenstände nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16.2. Werden Gegenstände, von unseren Gästen zurückgelassen und nach der Abreise vom Housekeeping gefunden, werden diese eingesammelt, protokolliert und an einem sicheren Ort zur Abholung durch den Eigentümer für bis zu vierzehn (14) Tage aufbewahrt.
16.3. Wenn sich der Gast nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist meldet, werden die nicht abgeholten Gegenstände an örtliche Organisationen weitergegeben oder entsprechend entsorgt.
17. Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen sind unter https://www.nena-apartments.de/zu finden.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18.2. Im Falle des Vorliegens von unterschiedlichen Versionen dieser AGB und etwaiger Hausordnungen in verschiedenen Sprachen, gilt im Zweifelsfall die deutschsprachige Version.
18.3. Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die genaue Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Beherbergungsbetrieb behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
19.Salvatorische Klausel
19.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
19.2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Gebührentabelle und Stornobedingungen
EINZELBUCHUNGEN 1-6 NÄCHTE
Die Buchung kann bis 15.00 Uhr bis einen Tag vor Anreisekostenfrei storniert werden. Danach wird 90% der 1. Nacht als Stornogebühr berechnet.
Sollte die Buchung in einem Messezeitraum liegen, ist die Frist der kostenfreien Stornierung auf 7 Tage vor Anreise gesetzt. Danach fallen 90% der 1. Nacht als Stornogebühr .
Eine kostenfreie vorzeitige Abreise ist möglich, wenn die kommende Nacht bis 10 Uhr am Vortag wird. Sonst wird 90% dieser Nacht als Stornogebühr berechnet.
LANGZEITBUCHUNGEN 7-14 NÄCHTE
Eine kostenfreie Stornierung ist bis einen Tag vor Anreise . Danach wird 90 % für die ersten 3 Nächte als Stornogebühr berechnet.
Sollte die Buchung in einem Messezeitraum liegen, ist die Frist der kostenfreien Stornierung auf 7 Tage vor Anreise gesetzt. Danach fallen 90% der ersten 3 Nächte als Stornogebühr an.
Eine kostenfreie vorzeitige Abreise ist möglich, wenn 3 Tage vor dem neuen Abreisedatum der Restaufenthalt storniert wird. Danach fallen für die Resttage (oder maximal 3 Tage) 90 % Stornogebühr an.
LANGZEITBUCHUNGEN 15-28 NÄCHTE
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor Anreise möglich. Danach wird 90 % für die ersten 7 Nächte als Stornogebühr berechnet.
Sollte die Buchung in einem Messezeitraum liegen, ist die Frist der kostenfreien Stornierung auf 14 Tage vor Anreise gesetzt. Danach fallen 90% der ersten 7 Nächte als Stornogebühr an.
Eine kostenfreie vorzeitige Abreise ist möglich, wenn 7 Tage vor dem neuen Abreisedatum der Restaufenthalt storniert wird. Danach fallen für die Resttage (oder maximal 7 Tage) 90 % Stornogebühr an.
LANGZEITBUCHUNGEN 29-XX NÄCHTE
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor Anreise möglich. Danach wird 90 % für die ersten 4 Wochen als Stornogebühr berechnet.
Sollte die Buchung in einem Messezeitraum liegen, ist die Frist der kostenfreien Stornierung auf 14 Tage vor Anreise gesetzt. Danach fallen 90% der ersten 4 Wochen als Stornogebühr an.
Eine kostenfreie vorzeitige Abreise ist möglich, wenn 7 Tage vor dem neuen Abreisedatum der Restaufenthalt storniert wird. Danach fallen für die Resttage (oder maximal 14 Tage) 90 % Stornogebühr an.
GRUPPEN-/KONTINGENTBUCHUNGEN
Stornierung bis 45 Tage vor Anreise » kostenfrei
Stornierung bis 30 Wochen vor Anreise » 50% des Bettenkontingents kostenfrei stornierbar
Stornierung bis 14 Tage vor Anreise » 25 % des Bettenkontingents kostenfrei stornierbar
Stornierung bis 7 Tage vor Anreise » 10 % des Bettenkontingents kostenfrei stornierbar
Sollten einzelne Zimmer storniert werden (max. 25% der Gesamtbuchung), ist das bis 18 Uhr am Tag vor der Anreise kostenfrei möglich. Danach und bei No-Show werden 90% der ersten Nacht berechnet.
1. Zusätzliche Gebühren
Der Beherbergungsbetrieb hat das Recht, dem Gast folgende Sonderkosten / zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen. Bei den Angaben handelt es sich um Rahmenangaben. Die konkrete Höhe der zu zahlenden zusätzlichen Gebühren ergibt sich aus der Rechnung des Beherbergungsbetriebes. Diese sind abhängig vom tatsächlich entstandenen Schaden und Aufwand.
2. Zusätzliche Personen
Wenn ein Kind bis einschließlich 12 Jahre mit im Doppelbett schläft, werden keine zusätzlichen Kosten erhoben.
Wird ein eigenes Babybett mitgebracht werden ebenfalls keine zusätzlichen Kosten erhoben.
Für Mitreisende kann ein kostenpflichtiges Zustellbett gebucht werden. Die Kosten variieren je nach Standort.
Haustiere (Kleintiere – Hunde & Katzen) sind kostenpflichtig. Die Kosten können je nach Standort variieren.
3. Apartment ist nach dem Verlassen übermäßig stark verschmutzt
Reinigungsgebühr 55 €
4. Beschädigung / Diebstahl des Inventars
Hausmeistereinsatz 55 €
Ggf. Preis für die Neuanschaffung / Reparatur
5. Verstoß gegen die Nachtruhe
Kosten für den Sicherheitsdienst: 350,00 €
6. Auslösen des Feueralarms
Kosten für den Feuerwehreinsatz
7. Schlüsselverlust
Kosten: 200,00€
8. Rauchen im Apartment
Verstoß: 200,00 €
9. Unerlaubte Tiere im Apartment
Verstoß 50,00€
10. Unerlaubte Mehrbelegung des Apartments
Kosten pro Person wie im Inserat angegeben
11. unerlaubter Check-Out nach 12.00 Uhr
Kosten für den gesamten Tag 100%
12. unerlaubte Partys
Kosten für den Sicherheitsdienst 350,00 €
Sonderreinigung und Reparaturkosten